Ratgeber:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Sachverstand oder nicht? Das ist hier die Frage...
Was ist ein öffentlich bestellter & vereidigter Sachverständiger?
Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland keine geschützte Qualifikation. Grundsätzlich darf sich jede Person, die sich dazu berufen fühlt, Sachverständiger nennen.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bilden hier eine Ausnahme. Sie werden durch die Bestellungskörperschaften überwacht und haben ihre besondere Sachkunde sowie persönliche Eignung nachgewiesen.
Wer darf Personen öffentlich bestellen und vereidigen?
Für die öffentliche Bestellung sind in Deutschland die Berufskammern in ihrer Funktion als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuständig. Zu diesen zählen z.B. die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Landwirtschaftskammern sowie die Ingenieur- & Architektenkammern.
Sachverständige werden von diesen nach §36 GewO bzw. nach deren Mustersachverständigenverordnungen (MSVO) öffentlich bestellt und vereidigt.
Welche Vorteile bieten öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige Ihren Auftraggebern?
Gericht, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen greifen auf öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige zurück, wenn neutrale Gutachten zu technischen oder fachlichen Fragen benötigt werden.
Mit der Vereidigung verpflichten sich die Sachverständigen unabhängig, weisungsfrei, objektiv und gewissenhaft zu arbeiten. Zusätzlich profitieren Sie von geprüften herausragenden Fachkenntnissen.